Autorennen als Killerspiele? - Beckstein im Interview mit gamaXX
22.12.2006

Bayerns Innenminister Dr. Beckstein gehört zu den aktivsten Befürwortern eines Killerspieleverbots.
Dr. Andreas Lober ist nicht nur gamaXX-Chef, sondern auch Rechtsanwalt, hat über die Indizierung von Computerspielen promoviert und dem bayerischen Innenminister einige Fragen gestellt.


gamaXX: Herr Minister Beckstein, Sie haben in der öffentlichen Diskussion so genannte "Killerspiele" auf eine Ebene mit Kinderpornos gestellt. Wenn Sie nun beispielsweise mit Herrn Zeitner von Electronic Arts diskutieren, der einige dieser Spiele vertreibt ? fühlen Sie sich in dieser Gesellschaft wohl?

Dr. Günther Beckstein: Ich hatte mit Herrn Zeitner von Electronic Arts ein interessantes und offenes Gespräch. Weder ihm, noch anderen Firmenvertretern, mache ich persönliche Vorwürfe, solange sie sich in ihrer Geschäftstätigkeit in einem Bereich bewegen, der strafrechtlich nicht verboten ist. Ein strafbewehrtes gesetzliches Verbot menschenverachtender Computerspiele halte ich aber für notwendig. Auf den Einwand, ein Verbot lasse sich wegen der Verbreitung solcher Killerspiele via Internet nicht durchsetzen, habe ich darauf hingewiesen, dass wir mit Cyber-Cops ja auch die Verbreitung von Kinderpornographie via Internet zurückdrängen. Wieso sollte das also bei Killerspielen nicht funktionieren?

gamaXX: Sie sagen selbst, dass Sie "Killerspiele" nicht aus eigenem Spielerlebnis, sondern nur von Vorführungen kennen. Gleichzeitig vertreten Sie die These, dass ?Killerspiele? für die Jugend gefährdender sind als Filme mit einer vergleichbaren Thematik. Müssten Sie die Spiele nicht spielen, um dies beurteilen zu können? Spieler berichten nämlich gerade, dass sich beim aktiven Spiel die Wahrnehmung ändert und die visuelle Gewaltdarstellung in den Hintergrund tritt, vor allem als Symbolik für Treffer u. ä. fungiert.

Dr. Günther Beckstein: Ihr Argument, man müsse selbst Killerspiele gespielt haben, um beurteilen zu können, dass abstoßende Gewaltdarstellungen in den Spielen menschenverachtend sind, ist falsch. Sie wollen doch wohl auch nicht ernsthaft behaupten, dass jemand selbst einen Bankraub begehen muss, um beurteilen zu können, ob dieses Verhalten strafbar ist. Ihre These, bei Computerspielen würden visuelle Gewaltdarstellungen für die Spieler in den Hintergrund treten, ist offensichtlich vorgeschoben: Wenn das so wäre, könnte man doch, ohne den Reiz des Spieles zu beeinträchtigen, auf solche Darstellungen verzichten.

gamaXX: Alle seriösen Studien gehen davon aus, dass "Killerspiele" zumindest nicht monokausal für Amokläufe und ähnliche Straftaten verantwortlich sind. Sie selbst haben sich dieser Meinung angeschlossen, halten aber ein Verbot für notwendig. Welche anderen Faktoren spielen ihrer Meinung nach eine herausragende Rolle und entscheiden darüber, ob eine Person zum Gewalttäter wird?

Dr. Günther Beckstein: Niemand behauptet, dass Killerspiele monokausal für Amokläufe sind, genauso übrigens wie niemand behauptet, dass Rauchen die einzige Ursache für Lungenkrebs ist. Über die gefährliche Wirkung von Killerspielen gerade auf labile Charaktere gibt es in der Wissenschaft aber keine ernsthaften Zweifel. Die Amokläufe von Erfurt bis Emsdetten wurden von Tätern begangen, die intensiv Killerspiele ausgeübt hatten. Das strafbewehrte Verbot von Killerspielen ist eine wirksame Maßnahme, den Schaden zu begrenzen. Deshalb ist es richtig und vernünftig, ein wirksames Verbot zu schaffen. Neben der Repression sind selbstverständlich auch gewaltpräventive Maßnahmen notwendig. Wir können nicht zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft beklagen und darüber mit Achselzucken zur Tagesordnung übergehen.


gamaXX: Müssten nicht auch wegen dieser anderen Faktoren Maßnahmen getroffen werden? Was schlagen Sie hier vor?

Dr. Günther Beckstein: Wir brauchen neben dem Verbot von Killerspielen eine Stärkung von gewaltpräventiven Maßnahmen. Hier ist nicht der Staat allein gefordert, sondern auch die Eltern. In Bezug auf den Umgang mit Computern in Kinderzimmern, fehlt Eltern oft schlichtweg das technische Know-How. Sie wissen nicht, was ihre Kindern tun, wenn sie sich stundenlang an den PC im Kinderzimmer zurückziehen. Hier gilt es, die Medienkompetenz der Eltern aber auch der Kinder zu fördern. Dazu gibt es erfreulicherweise auch unter Einbindung von Online-Anbietern und auch Spieleherstellern bereits Initiativen. Eine habe ich erst kürzlich in einer Pressekonferenz vorgestellt. Auch darüber habe ich mit Herrn Zeitner von EA gesprochen.

gamaXX: Sie schlagen vor, § 131 des Strafgesetzbuches neu zu fassen. Inwiefern halten Sie die bisherige Vorschrift für nicht ausreichend? Sie scheint sich doch bisher bei anderen Medien bewährt zu haben.

Dr. Günther Beckstein: § 131 Strafgesetzbuch ist in der bisherigen Fassung nicht auf Computerspiele zugeschnitten. Es gibt in der Praxis bislang außerordentlich wenige Anwendungsfälle auf Killerspiele. § 131 StBG muss so ergänzt werden, dass Herstellung und Vertrieb von menschenverachtenden Killerspielen wirksam unterbunden werden können.

gamaXX: Nach der von Ihnen vorgelegten Arbeitshypothese soll vor allem die bisherige Einschränkung entfallen, nach der das Verbot erst greift, wenn die Darstellung die Gewalt verherrlicht oder verharmlost. Entscheidend soll es künftig nach Ihrem Vorschlag auf die Handlung des Spielers ankommen. Dabei schlagen Sie vor, dass es darauf ankommen soll, ob es das Spiel ermöglicht, grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben. Welche Fälle wollen Sie damit erfassen, die bisher nicht erfasst sind?

Dr. Günther Beckstein: Die besondere Problematik bei Killerspielen liegt darin, dass anders als bei der passiven Rolle des Zuschauers bei Filmen der Spieler hier aktiv ins Geschehen eingreift und erst durch seine eigene Aktivität die menschenverachtende Darstellung auslöst. Dadurch steigt bei labilen Persönlichkeiten die Gefahr, dass sie sich mit dem Spieleinhalt so identifizieren, dass sie solche Erlebnisse auch in die reale Welt tragen. Deshalb ist eine Änderung des Straftatbestandes § 131 StGB notwendig.

gamaXX: Nehmen wir als Beispiel ein Autorennspiel. Ich setze mich ans Steuer von Michael Schumachers Ferrari und provoziere bewusst Unfälle. Eine grausame Gewalttat?

Dr. Günther Beckstein: Wenn es ein Autorennspiel gibt, bei dem die bewusste Herbeiführung eines Unfalls Szenen auslöst, in denen menschliche Körper zerfetzt werden und abgerissene Körperteile detailgetreu dargestellt werden, wie das in einigen Killerspielen der Fall ist, dann halte ich das auch für problematisch, wenn die Rahmenhandlung in einem Autorennen besteht.

gamaXX: Anderes Beispiel: Ein Fußballspiel. Ich setze die Blutgrätsche ein? verboten?

Dr. Günther Beckstein: Ich kenne kein Fußballcomputerspiel, bei dem es darum geht, Menschen abzuschlachten. Wenn aber ein solches auf den Markt kommen sollte, wäre auch das nicht hinnehmbar. Menschenverachtende Gewaltdarstellungen sind unabhängig von dem Anknüpfungspunkt der Spielhandlung ethisch verwerflich.


gamaXX: Konkret: Was würde das Verbot in der Praxis ändern? Welche Spiele würden vom Markt verschwinden, die momentan erhältlich sind?

Dr. Günther Beckstein: Ein strafbewehrtes gesetzliches Verbot hat Signalwirkung, dass die verbotenen Handlungen als ethisch, moralisch und rechtlich verwerflich gelten. Gesetzliche Verbote haben generalpräventive Wirkung und verringern die "Griffnähe". Ich räume ein, dass Verstöße gegen das Verbot nicht zu 100 Prozent unterbunden werden können. Es werden aber deutlich weniger.

gamaXX: Wie erklären Sie sich, dass die meisten Menschen, die ein Verbot von ?Killerspielen? fordern, selbst keine besonders aktiven Computerspieler sind?

Dr. Günther Beckstein: Ich kenne eine Reihe von aktiven Computerspielern, die genauso wie ich menschenverachtende Gewaltdarstellungen ablehnen. Erfreulicherweise gibt es ein außerordentlich großes Marktsegment vernünftiger Computerspiele, bei denen der Reiz des Spieles auf intelligentere Art und Weise angesprochen wird, als durch das Abschlachten von Menschen.

gamaXX: Fühlen Sie sich von Computerspielern und der Computerspielepresse manchmal missverstanden?

Dr. Günther Beckstein: Ich sehe aus einer Reihe von Zuschriften, dass bei einigen Computerspielern zu wenig Sensibilität und Eigenreflektion vorhanden ist. Deshalb spreche ich die Probleme ja auch so deutlich an.

gamaXX: Wie beurteilen Sie die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auch hinsichtlich der Counter-Strike-Entscheidung, und die der USK?

Dr. Günther Beckstein: Das bisherige System der Alterseinstufungen ist unzureichend. Für viele Fachleute sind einige der Entscheidungen der Alterseinstufung schlichtweg nicht nachvollziehbar. Das System hat aber auch eine grundsätzliche Schwäche: Besonders gefährdet sind auch junge Erwachsene im Alter von 18-25 Jahren, die durch Jugendschutzbestimmungen nicht erreicht werden können. Deshalb brauchen wir neben einem optimierten System der Altersfreigabe eine strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot, damit menschenverachtende Killerspiele vom Markt gedrängt werden können. Mir geht es hier besonders um die eindeutigen Fälle, über Grenzfälle wird man sicherlich noch diskutieren müssen.

gamaXX: Damit ein Verbot von "Killerspielen" in der Praxis nicht leer läuft, müssten wohl in anderen Ländern ähnliche Bemühungen gestartet werden. Doch im Ausland wundert man sich teilweise über die Debatte in Deutschland. Oder haben Sie da andere Erfahrungen gemacht?

Dr. Günther Beckstein: Auch im Ausland wird die gegenwärtig in Deutschland laufende Debatte aufmerksam verfolgt. Jüngst hat sich der Rat der EU-Innen- und Justizminister erstmals mit der Thematik befasst. Die Diskussion in Deutschland wird dazu beitragen, dass auch in anderen Staaten vermehrt über Verbote nachgedacht wird.

gamaXX: Glauben Sie, dass sich jemand, der sich Waffen aus dem Internet besorgt, der keine Hemmungen hat, Mitschüler zu erschießen, von einem Verbot von "Killerspielen" abhalten lassen würde, diese zu spielen?

Dr. Günther Beckstein: Es ist richtig, dass ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen nicht leicht zu überwachen ist, weil die Verbreitung solcher Spiele via Internet erfolgt. Das ist aber kein Argument gegen ein Verbot. Wir haben auch in anderen Bereichen mit Internetkriminalität zu tun. Die Bekämpfung von Internetkriminalität, ich denke da auch an den illegalen Waffenhandel, wird künftig ein immer wichtigerer Schwerpunkt polizeilicher Arbeit werden.

Es besteht Diskussionsbedarf? Dann sollten Sie am besten gleich mal bei unserer Redaktionsdiskussion vorbeischauen. Noch mehr Diskussionsbedarf besteht mit Sicherheit, falls Sie unser provokantes, aber fiktives Interview mit einem Amokläufer lesen. Natürlich wird das Thema "Killerspiele" auch in nächster Zeit noch ein Thema auf gamaXX.de bleiben.
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